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Hautschädigung und Hautkrebs vorbeugen
In Deutschland gehört die Arbeit im Freien für etwa 2,7 Millionen Beschäftigte zum Alltag, beispielsweise in Bauberufen, als Müllwerker, als Erzieherin oder in Hafen und Schifffahrt. Je nach Hauttyp reichen manchmal schon 20 Minuten in der Sonne, damit ein Sonnenbrand entsteht. Bei der Arbeit in der Sonne können auch andere Faktoren wie Hitze, bestimmte Arbeitsstoffe oder das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung zusätzlich belasten. Gefahr besteht jedoch vor allem durch die UV-Strahlung.
Viele Schäden kann die Haut selbst reparieren, doch langfristig steigt mit jedem Sonnenbrand das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. UV-Strahlen können das Erbgut der Hautzellen nachhaltig beschädigen und zum sogenannten hellen Hautkrebs führen, der häufigsten UV-bedingten Hauterkrankung.
Bei der Einschätzung, wie hoch die UV-Strahlung ist, hilft der UV-Index, der täglich vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht wird. Zwischen 11 und 15 Uhr ist die Belastung mit fast 50 Prozent der Sonnenstrahlung am höchsten. Zwischen Mitte April und Anfang September ist der UV-Index in der Sonne schon so hoch, dass Menschen mit hellem Hauttyp bereits nach 20 Minuten einen Sonnenschutz brauchen. Wer die Mittagspause im Schatten, am besten in einem Gebäude oder Bauwagen verbringt und kurze Zusatzpausen einlegt, kann die Strahlenbelastung deutlich senken.
In der Freizeit ist jede und jeder selbst für Sonnenschutz verantwortlich. Doch bei der Arbeit ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet – als Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dazu zählen Sonnensegel oder Planen, die Sonnenstrahlen abhalten, die Möglichkeit im Schatten zu arbeiten und Kleidung aus eng gewobenen Textilien, die den Körper bedecken, aber schweißdurchlässig sind. Kopf und Nacken sollten bedeckt sein und eine Sonnenbrille die Augen schützen.
Sonnencreme verlängert die Zeit, während der die Haut die Sonne vertragen kann – sie ist aber kein Allheilmittel. Unter Umständen verträgt sie sich mit manchen Arbeitsstoffen nicht und einige Sonnenschutzcremes enthalten Stoffe, die gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Deshalb sollte Sonnencreme als Arbeitsschutzmittel nur nach Beratung durch den Betriebsarzt eingesetzt werden.
Wer ständig im Freien arbeitet, hat eine drei- bis fünffach höhere Belastung durch UV-Strahlen. Deshalb wurde im Sommer 2015 der helle Hautkrebs in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Wer den Verdacht hat, dass eine Hautkrebserkrankung durch den Beruf entstanden ist, kann sich an unsere Beratungsstelle zu Berufskrankheiten wenden.
Veranstaltungen abgesagt - Telefonberatung stärker aufgestellt.
Sie möchten wissen, wie stark die UV-Strahlung ist? In unseren Geschäftsstellen erhalten Mitglieder unsere UV-Testkarte.
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