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Die wichtigsten Informationen zu Versicherungen, zur Altersvorsorge und zum Geldanlegen.
Mit Beginn der Ausbildung bist du sofort Mitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung. Dein Ausbildungsbetrieb meldet dich dort an. In der Sozialversicherung sind fünf verschiedene Versicherungen gebündelt: Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Von deinem Gehalt gehen rund 20 Prozent an die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung. Den Beitrag musst du aber nicht alleine zahlen, sondern dein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kosten – außer bei der Unfallversicherung, die dein Arbeitgeber alleine zahlt. Wenn du als Ausbildungsgehalt weniger als 325 Euro monatlich verdienst, übernimmt dein Arbeitgeber auch bei den vier anderen Versicherungen den vollständigen Betrag.
Die Beiträge, die du und dein Arbeitgeber in die Sozialversicherung einzahlen, werden nicht für dich selbst gespart, sondern unmittelbar für Leistungen an Rentner, Kranke, Arbeitslose und Pflegebedürftige verwendet. Allerdings erhältst du durch die Einzahlung das Anrecht auf Unterstützung, falls du selber Hilfe brauchst. Im Folgenden bekommst du einen Überblick der verschiedenen Leistungen der fünf Versicherungszweige.
Solltest du krank werden, übernimmt die Krankenversicherung Arzt-, Therapie- und Krankenhauskosten. Außerdem zahlt sie eine Haushaltshilfe für Kranke, Medikamente und leistet Krankengeld. Wenn du noch studierst, kannst du bis zum 25. Lebensjahr über deine Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bleiben – außer deine Eltern sind privatversichert, dann ist dies nicht möglich und du musst dich selbst versichern.
Der Beitrag zur Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt und beträgt zurzeit 14,6 Prozent von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Dabei ist es nicht wichtig bei welcher Krankenkasse du versichert bist. Du zahlst ebenso wie dein Arbeitgeber die Hälfte, also 7,3 Prozent. Je nachdem bei welcher Krankenkasse du versichert bist, musst du zusätzlich einen durchschnittlicher Eigenanteil von 1,1 Prozent bezahlen.
Achtung: Im Ausland gilt die Krankenversicherung nicht immer. Daher brauchst du für Reisen eine Auslandsreisekrankenversicherung. Auch in Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, ist eine solche Versicherung zu empfehlen. Falls du aus dem Ausland zurück transportiert werden musst, zahlt das nicht die Krankenkasse und es können hohe Kosten auf dich zukommen.
Hast du auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall? Dann übernimmt die Unfallversicherung die Behandlungskosten ebenso wie infolge einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall.
Sie unterstützt weiterhin bei der Rückkehr in die Arbeitswelt und zahlt eine Rente infolge von Erwerbsunfähigkeit wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. In diese Versicherung musst du selbst nichts einzahlen, das übernimmt der Arbeitgeber.
Damit du nach einem Jobverlust nicht ohne Geld und andere Unterstützung dastehst, gibt es die Arbeitslosenversicherung. Sie zahlt dir Arbeitslosengeld, finanziert eine Beratung bei der Berufswahl, vermittelt Ausbildungs- und Arbeitsstellen und fördert berufliche Aus- und Weiterbildung.
Insgesamt gehen 3 Prozent von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung in die Arbeitslosenversicherung ein. Davon musst du die Hälfte, also 1,5 Prozent bezahlen.
Solltest du in die Lage kommen einen Angehörigen pflegen zu müssen, zahlt dir die Pflegeversicherung Geld oder übernimmt einen Teil der Kosten für Pflegedienste oder -einrichtungen.
Außerdem zahlt die Versicherung Rentenbeiträge für Pflegende. Du teilst dir den Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit von 2,55 Prozent mit deinem Arbeitgeber. Also zahlst du 1,275 Prozent deines Brutto-Einkommens.
Wenn du bis zum Ende deines 23. Lebensjahres kein Kind hast, zahlst du nochmal 0,25 Prozent mehr. An diesen Zusatzkosten beteiligt sich dein Arbeitgeber nicht.
Mit einer Einzahlung in die Rentenversicherung ermöglichst du Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten für andere Menschen. Zugleich erwirbst du dir damit den Anspruch später selber diese Renten zu beziehen.
Ebenso ist es mit medizinischen Reha-Leistungen nach Krankheit, Unfall oder Operation. Außerdem übernimmt die Rentenversicherung Kosten für Umschulungen und Qualifizierungen sowie Heil- und Hilfsmittel.
Über die Versicherung kannst du Präventionsleistungen bei Gesundheitsproblemen beziehen, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können. Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt zurzeit 18,7 Prozent von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 9,35 Prozent, zahlen.
Neben der Sozialversicherung gibt es noch weitere Versicherungen, auf die du keinesfalls verzichten kannst.
Stell dir vor, du verursachst einen Autounfall und ein Mensch ist in der Folge davon sein Leben lang pflegebedürftig. Wenn du keine Privathaftpflichtversicherung hast, musst du dein Leben lang für diesen Menschen finanziell sorgen. Deshalb kannst du auf keinen Fall auf diese Versicherung verzichten, die diese Kosten für dich übernimmt! Haben deine Eltern eine Haftpflichtpolice? Bei den meisten Tarifen gelten Familienangehörige wie beispielsweise unverheiratete Kinder, während der Schulzeit und mit einer daran anschließenden Berufsausbildung, als mitversichert. Du musst dich also bis zum Ende deiner Ausbildung um nichts kümmern. Erst dann brauchst du deinen eigenen Vertrag.
Solltest du als Schüler, Student, Auszubildender oder Berufseinsteiger nicht mehr arbeiten können, hast du ohne eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ein großes Problem. Du kannst nicht mehr für deinen Lebensunterhalt sorgen und hast normalerweise die Einstiegsvoraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente noch nicht erfüllt. Dafür musst du in den letzten fünf Jahren vor deiner Berufsunfähigkeit 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sonst bekommst du kein Geld. Wenn du bereits fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast, verlierst du deinen Anspruch nicht mehr, selbst wenn du danach eine Zeit lang nicht arbeitest. Aber selbst wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, reicht das Geld, das du bekommst oft nicht aus.
Je früher du einen Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, desto weniger kosten dich die Beiträge. Aber Achtung: Die Versicherung fragt nach Vorerkrankungen von dir, die darüber entscheiden, ob du überhaupt einen Vertrag bekommst und zu welchen Bedingungen. Deshalb kann es ratsam sein Versicherungen miteinander zu vergleichen, sodass du siehst, wie weit in die Vergangenheit sie deine Vorerkrankungen überprüfen. Vielleicht musst du dann noch etwas abwarten, bekommst aber eine Versicherung zu günstigeren Konditionen
Bei Einbruch, Vandalismus, Brand und Sturmschäden in deiner Wohnung unterstützt dich die Hausratsversicherung. Allerdings solltest du dir überlegen, wie viel deine persönlichen Gegenstände Wert sind und ob es sich lohnt den Beitrag für die Versicherung zu zahlen. Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, können noch über deren Hausratsversicherung versichert bleiben, wenn dort ihr offizieller „Erstwohnsitz“ ist. Allerdings nur mit zehn Prozent der Versicherungssumme der Eltern bis maximal 10.000 Euro.
Bei Beginn deiner Ausbildung, deines Studiums oder deinem ersten Beruf, bekommst du jeden Monat Geld – ob von deinen Eltern, deinem Arbeitgeber oder dem Bafög-Amt. Dazu brauchst du ein eigenes Konto. Was es dabei zu beachten gilt und wie du neben deinem Beruf noch ganz einfach Geld sparen kannst, liest du in den folgenden Punkten.
Um Gehalt oder Bafög zu bekommen, brauchst du ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse. Wenn du noch unter 18 Jahren alt bist, brauchst du bei der Einrichtung die Einwilligung deiner Eltern.
Meistens sind die Konten gebührenfrei, dennoch solltest du dir die Vertragsbedingungen gut anschauen, damit keine Kosten anfallen. Außerdem kann es teuer werden, wenn du im Ausland oder an Bankautomaten, die nicht zu deiner Bank gehören, Geld abholst. Auch für eine Kreditkarte können verschiedene Entgelte anfallen.
Es gibt Banken bei denen du bis zu einem bestimmten Alter keine Gebühren zahlen musst. Beispielsweise bekommst du bis zu deinem 26. Lebensjahr Vergünstigungen, etwa wenn du in der Ausbildung oder im Studium bist. Dazu musst du der Bank regelmäßig Ausbildungsnachweise oder deine Immatrikulationsbescheinigung zuschicken.
Neben einem Girokonto solltest du dir auch überlegen, ob es Sinn macht, ein Tagesgeldkonto zum Sparen anzulegen. Es ist immer gut einen Teil deines Geldes zurückzulegen, falls du es im Notfall oder für einen Urlaub oder für ein neues Smartphone brauchst.
Die Verbraucherzentrale Bremen bietet Auszubildenden im Rahmen der Versicherungs-, Geldanlage- und Altersvorsorgeberatung umfangreiche Informationen zu sinnvollen Finanzprodukten an.
Geld bekommen ohne dafür arbeiten zu müssen. Das klingt wie ein Traum, oder? Die Vermögenswirksamen Leistungen funktionieren genau so!
Unternehmen zahlen maximal 40 Euro im Monat zusätzlich zu deinem Gehalt. Das zusätzliche Geld ist für deinen Vermögensaufbau gedacht. Erkundige dich unbedingt bei deinem Arbeitgeber, ob das Unternehmen vermögenswirksame Leistungen anbietet.
Das Geld sollte auf ein spezielles Vertragskonto eingezahlt werden. Für deine Geldanlage kannst du zwischen Fonds, Bauspar- oder Bankvertrag wählen. Je nach Vertragsart und Einkommen kannst du dafür zusätzlich staatliche Förderungen wie eine Wohnungsbauprämie oder eine Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Verträge über Vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel sieben Jahre. Danach kannst du dir den Sparbetrag auszahlen lassen oder für deine Altersvorsorge nutzen.
Beträgt dein jährlich zu versteuerndes Einkommen weniger als 20.000 Euro, so hast du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und bekommst vom Staat Zuschüsse fürs Sparen. Sparpläne für Aktienfonds werden mit 20 Prozent bezuschusst, Bausparverträge mit 9 Prozent.
Wahrscheinlich interessiert dich das Thema gerade überhaupt nicht, aber du kannst dich schon jetzt privat und betrieblich um deine Altersvorsorge kümmern. Alle gesetzlich Rentenversicherten bekommen zur Unterstützung Zulagen vom Staat – auch Azubis.
Wenn du von deinem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des Vorjahres vier Prozent sparst, erhältst du eine Zulage von 154 Euro. Du muss allerdings mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen, um die Förderung zu bekommen.
Mitglieder der Arbeitnehmerkammer zahlen für eine bis zu 90 Minuten dauernde Beratung bei der Verbraucherzentrale Bremen nur den halben Preis.
So funktioniert's: Einfach einen Termin mit der Verbraucherzentrale vereinbaren und bei der Beratung ein Formular ausfüllen.
Worüber wird informiert?
Beschäftigte in Bremen und Bremerhaven können sich in allen Bereichen informieren, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von besonderem Interesse sind, etwa zur zusätzlichen Rentenversicherung, zu Riester-Verträgen, zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung, zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder zum Berufsrechtsschutz.
Wer ist eigentlich Mitglied bei der Arbeitnehmerkammer?
Das sind alle, die in Bremen oder Bremerhaven ihren Arbeitsplatz haben, aber auch Arbeitslose, die im Land Bremen gearbeitet haben.
Veranstaltungen abgesagt - Telefonberatung stärker aufgestellt.
Azubis in Bremen und Bremerhaven beraten wir kostenlos in rechtlichen Fragen rund um die Ausbildung.
Telefonische Beratung
Mo bis Do: 9 – 16 Uhr
Fr: 9 – 12.30 Uhr
Bremen: 0421 · 36301-11
Bremerhaven: 0471 · 92235-11
Oder komm einfach vorbei: Beratungszeiten
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten