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Als Interessenvertretung der Beschäftigten ist in Religionsgemeinschaften und ihren karitativen und erzieherischen Einrichtungen nach kirchenrechtlichen Bestimmungen eine Mitarbeitervertretung (MAV) zu bilden. Dieses Mitbestimmungsgremium vertritt – vergleichbar mit den Betriebsräten in der Privatwirtschaft und den Personalräten im öffentlichen Dienst – ehrenamtlich die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gegenüber der Dienststellenleitung.
Die MAV ist im Vier-Jahres-Rhythmus in allen Dienststellen mit mindestens fünf regelmäßig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu wählen. Wie viele Mitglieder der MAV letztlich angehören, hängt von der Anzahl der Beschäftigten in der Dienststelle ab. Die Mitglieder wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden der MAV sowie ihre Stellvertretung.
Die MAV-Mitglieder dürfen in ihrer Amtsausübung nicht behindert werden und deswegen auch keine Nachteile erleiden. Während ihrer Amtszeit und danach für die Dauer eines Jahres genießen sie besonderen Kündigungsschutz, was bedeutet, dass nur eine außerordentliche Kündigung mit Zustimmung der MAV zulässig ist.
Die Rechte und Pflichten der MAV und deren Mitglieder sind in dem jeweiligen Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG), im katholischen Bereich auch Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) genannt, der einzelnen Gemeinschaften geregelt. Hierin sind zahlreiche wichtige Beteiligungsrechte der MAV enthalten. Sie reichen von der Information bis zur uneingeschränkten Mitbestimmung. In vielen Fällen kann die MAV auch im Rahmen eines Initiativrechts selber aktiv werden. Etwaige Konfliktfälle können über eine Einigungsstelle oder das Kirchengericht gelöst werden.
Die MAV trifft sich in der Regel zu Sitzungen, in denen die anstehenden Angelegenheiten beraten und gegebenenfalls Entscheidungen getroffen werden. Die Entscheidungsfindung selbst erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Gremiums, der – soweit nötig – von der oder dem Vorsitzenden gegenüber der Dienststellenleitung mitgeteilt wird. Neben der Teilnahme an Sitzungen zählen zu den Aufgaben insbesondere, Mitarbeiterversammlungen abzuhalten, Sprechstunden durchzuführen, in speziellen MAV-Ausschüssen mitzuwirken oder auch Dienstvereinbarungen vorzubereiten. Eine MAV ist hierneben oft erste Anlaufstelle für dienstliche Fragestellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Grundsätzlich gilt, dass erforderliche MAV-Arbeit während der Arbeitszeit stattfindet und der Arbeitsleistung vorgeht. Hierfür sind die MAV-Mitglieder von der Arbeitsleistung ohne Minderung ihrer Bezüge freizustellen. Wie viel Zeit für die MAV-Arbeit letztlich benötigt wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab – wie etwa den aktuell anstehenden MAV-Aufgaben oder auch der persönlichen Motivation. Gegebenenfalls muss die Dienststellenleitung für Entlastung bzw. eine Ersatzkraft sorgen. In größeren Dienststellen kommen auch dauerhafte Freistellungen in Betracht.
Die MAV-Mitglieder haben die Möglichkeit, sich für den Erwerb der erforderlichen Grundkenntnisse im Arbeits- und Mitarbeitervertretungsrecht schulen zu lassen. Hinzukommen können spezielle Schulungen für einzelne Mitglieder, um konkrete und erforderliche Aufgaben in der Dienststelle wahrnehmen zu können. Die im Zusammenhang mit einer Schulung anfallenden Kosten trägt grundsätzlich die Dienststelle.
Die MAV spielt eine tragende Rolle in der Dienststelle und deren Umfeld. Wer für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung übernimmt, kommt mit zahlreichen bedeutsamen internen Prozessen und Entscheidungen in Berührung. Dabei besteht oftmals die Möglichkeit, hierauf unmittelbar Einfluss zu nehmen und diese mitzugestalten. Daneben sind die Beratung und der Schutz der Kolleginnen und Kollegen als elementare MAV-Aufgaben von großer Bedeutung. Die MAV kooperiert zudem mit externen Stellen, wie etwa dem Integrationsamt, und arbeitet auch oftmals mit Gewerkschaften eng zusammen. Eine engagierte MAV leistet einen maßgeblichen Beitrag zu einer vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen allen Angehörigen der Dienststelle. Motivierte MAV-Arbeit kann daher in der Dienststelle einiges bewegen!
Wir, die Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen, beraten und unterstützen Sie gerne hinsichtlich aller Themen, die im Zusammenhang mit einer MAV und deren Arbeit auftreten. Dies beginnt mit der Gründung einer MAV und reicht bis zur Begleitung komplexer Verhandlungsprozesse mit der Dienststellenleitung, wobei eine Vertretung vor dem Kirchengericht nicht möglich ist. Unser Team ist außerdem auf bestimmte – für die Interessenvertretungen besonders relevante – Handlungsfelder spezialisiert. Hierzu gehören u.a. die Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Anwendung von digitaler Technik und die gremiumsinterne Teambildung. Unter unseren Juristinnen und Juristen gibt es zudem Experten für das Mitarbeitervertretungsrecht, die einer MAV in rechtlichen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sei es in einem persönlichen Termin oder in der extra für Interessenvertretungen eingerichteten telefonischen Hotline. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser Beratungsangebot auf unser Website.
(Recht)
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