Mit dem "Flexirentengesetz" traten im Jahr 2017 einige wesentliche Neuerungen zum gleitenden Übergang von Beschäftigung in den Ruhestand in Kraft. Dies betraf zunächst die Rentenversicherungspflicht: Arbeitnehmer, die bereits vor der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen, sind seitdem fast immer weiterhin versicherungspflichtig und müssen gemeinsam mit ihren Arbeitgebern Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, können aber nach Erreichen der Altersgrenze auch regelmäßig entsprechend erhöhte Renten erwarten (Ausnahmen bestehen nur für Minijobber). Rentner mit einem Nebenjob nach dieser Grenze bleiben im Regelfall versicherungsfrei. Sie können aber freiwillig den stets zu leistenden Arbeitgeberbeitrag durch Zahlung eigener Beiträge "aktivieren", sodass die Rente entsprechend weiter erhöht wird. Änderungen gab es in der Folge auch beim Ausgleich von Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbezug; das "Herzstück" der Reform stellte allerdings die Neuregelung der Teilrente dar.